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Gewässerschadenhaftpflicht


Wenn Sie Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen sind, können Sie für Schäden, die durch Ihre Anlagen an Gewässern entstehen, in Haftung genommen werden. In solchen Fällen schützt Sie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wirksam vor den Ansprüchen Dritter.

Ihr Kontakt

Melanie Joy Penschok

Unabhängige Versicherungsmaklerin
Tel: 02366 9398999
Mobil: 0172 2666776
mj.penschok@fvb.de

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