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Tierhalterhaftpflichtversicherung


Laut BGB § 833 haftet ein Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet – selbst dann, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter, die aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.

Diese Versicherung wendet sich vor allem an Halter größerer Tiere wie Hunde oder Pferde. Kleinere Haustiere fallen hingegen unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung.

Ihr Kontakt

Melanie Joy Penschok

Unabhängige Versicherungsmaklerin
Tel: 02366 9398999
Mobil: 0172 2666776
mj.penschok@fvb.de

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